Eine alte Tradition lebt noch immer in den Köpfen der Alteingesessenen weiter und wird sogar von Zugezogenen, wiederbelebt: Die Weitergabe von Hof- und Hausnamen. In vielen Sauerländer Orten, z. B. Schmallenberg-Winkhausen, Brilon-Scharfenberg, Olsberg-Helmeringhausen, Winterberg-Neuastenberg und Warstein-Belecke pflegt man diese Tradition, teils finden sich neue Schilder mit den ursprünglichen Namen an den Hauswänden alter Gebäude. Das kann mal der Name des Erbauers oder dessen Beruf sein oder die Funktion, die der Ort oder das Haus früher hatte. 
 

Text: Christel Zidi
Foto: Georg Hennecke 

Das Prinzip „Der Hof bleibt, der Name geht“, war noch im 18. Jahrhundert in Westfalen üblich. Damit konnten die Erbauer eines Hofes sicherstellen, dass – falls es keine männlichen Erben auf dem Hof gab – trotzdem der Hofname erhalten blieb. Der neue Besitzer, egal ob eingeheirateter Schwiegersohn oder ein völlig Fremder, erhielt den Hof- bzw. Hausnamen. In den Kirchenbüchern wurden dann beide Namen aufgeführt. Ein Kotthoff auf dem Hof Heinemann war dort als Kotthoff genannt Heinemann verzeichnet. Seine Kinder wurden dann schon auf den Namen Heinemann getauft. Das kann schon mal zu Verwirrung bei Familienforschern sorgen, wenn die Vorfahren zwar aus dem selben Haus stammen und den selben Namen tragen, aber keinerlei Blutverwandtschaft besteht. Auch wenn die preußische Verwaltung im Jahre 1810 eine Verordnung zur „Unabänderlichkeit“ des Familiennamens erließ, lebten die alten Hofnamen doch weiter. 

 

Viele kennen noch Beispiele dafür, wie z. B. dem der hochbetagten, unverheirateten Anne Becker, die von allen im Dorf nur Kotthoffs Aenne genannt wird. Sie wurde im Hause Kotthoff geboren – und wohnt dort noch immer. Und selbst wenn sie später in eine andere Straße gezogen wäre, bliebe sie für die Leute im Ort doch immer Kotthoffs Änne. 

Schon bald erkannten die preußischen Verwaltungen, dass sich diese Namenssitte nicht einfach verdrängen ließ. Freiherr von Vincke ergänzte später die Verordnung durch den Zusatz, dass in den Personenstands-, Einwohner- und Steuerlisten zwar der  Familienname zu stehen habe, in den Bürger- und Einwohnerlisten aber zusätzlich auch der Hofname. Diese Sonderregelung galt allerdings nur für den, der den Hof übernommen hat, nicht für seine Nachfahren. 

Funktionsnamen 

In den beim Richtfest verliehenen Hausnamen zeigen sich auch oft die Berufe der Erbauer, die wiederum oft der Ursprung der Familiennamen sind.  

Doch nicht nur die Erbauernamen dienten als Hausnamen, manchmal auch die Funktion des Ortes bzw. Hauses. So heißt denn in Winterberg-Siedlinghausen ein altes Haus „Linkämpers“. Der Name deutet auf den Platz (Kamp) hin, an dem die Einwohner früher ihre Wäsche, ihr „Linnen“, zum Bleichen ausbreiteten.  

 

Der Schultenhof 

Kommen wir auf den Schultenhof zurück, einer unter Denkmalschutz stehenden Hofanlage, die nicht zuletzt von den jetzigen Besitzern, der Familie Kuss (übrigens Buiterlingen), besonders liebevoll gepflegt wird. Als Gerhard Kuss den Hof 1993 mit seiner Familie, erfuhr er / wusste er bereits, dass der ursprüngliche Schultenhof den Edelherren von Grafschaft gehörte und 1536 in die Höfe Schulte und Oberste Heimes (Voss) geteilt wurde. Hier in Winkhausen soll Sachsenkönig Widukind um 800 n. Chr. ein Heerlager aufgeschlagen haben, um von da aus die Wallburganlage auf dem Wilzenberg zu erstürmen, denn das alte „Wiedinghusen“ lag an einem wichtigen Herr- und Handelsweg und über viele Jahrhunderte hinweg auch Jakobspilgerpfad. 

Dass Traditions- und Geschichtsbewusstsein ist auch auf die heutige Besitzerin, Ina Kuss, übergangen. Vielleicht kommt ihr auch mal, wenn ihr Sohn Magnus über den Hof trollt, die alte Namenstradition in den Sinn: Ein (kleiner) Kuss, genannt Schulte. 


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Eine alte Tradition lebt noch immer in den Köpfen der Alteingesessenen weiter und wird sogar von Zugezogenen, wiederbelebt: Die Weitergabe von Hof- und Hausnamen. In vielen Sauerländer Orten, z. B. Schmallenberg-Winkhausen, Brilon-Scharfenberg, Olsberg-Helmeringhausen, Winterberg-Neuastenberg und Warstein-Belecke pflegt man diese Tradition, teils finden sich neue Schilder mit den ursprünglichen Namen an den Hauswänden alter Gebäude. Das kann mal der Name des Erbauers oder dessen Beruf sein oder die Funktion, die der Ort oder das Haus früher hatte. 
 

Text: Christel Zidi
Foto: Georg Hennecke 

Das Prinzip „Der Hof bleibt, der Name geht“, war noch im 18. Jahrhundert in Westfalen üblich. Damit konnten die Erbauer eines Hofes sicherstellen, dass – falls es keine männlichen Erben auf dem Hof gab – trotzdem der Hofname erhalten blieb. Der neue Besitzer, egal ob eingeheirateter Schwiegersohn oder ein völlig Fremder, erhielt den Hof- bzw. Hausnamen. In den Kirchenbüchern wurden dann beide Namen aufgeführt. Ein Kotthoff auf dem Hof Heinemann war dort als Kotthoff genannt Heinemann verzeichnet. Seine Kinder wurden dann schon auf den Namen Heinemann getauft. Das kann schon mal zu Verwirrung bei Familienforschern sorgen, wenn die Vorfahren zwar aus dem selben Haus stammen und den selben Namen tragen, aber keinerlei Blutverwandtschaft besteht. Auch wenn die preußische Verwaltung im Jahre 1810 eine Verordnung zur „Unabänderlichkeit“ des Familiennamens erließ, lebten die alten Hofnamen doch weiter. 

 

Viele kennen noch Beispiele dafür, wie z. B. dem der hochbetagten, unverheirateten Anne Becker, die von allen im Dorf nur Kotthoffs Aenne genannt wird. Sie wurde im Hause Kotthoff geboren – und wohnt dort noch immer. Und selbst wenn sie später in eine andere Straße gezogen wäre, bliebe sie für die Leute im Ort doch immer Kotthoffs Änne. 

Schon bald erkannten die preußischen Verwaltungen, dass sich diese Namenssitte nicht einfach verdrängen ließ. Freiherr von Vincke ergänzte später die Verordnung durch den Zusatz, dass in den Personenstands-, Einwohner- und Steuerlisten zwar der  Familienname zu stehen habe, in den Bürger- und Einwohnerlisten aber zusätzlich auch der Hofname. Diese Sonderregelung galt allerdings nur für den, der den Hof übernommen hat, nicht für seine Nachfahren. 

Funktionsnamen 

In den beim Richtfest verliehenen Hausnamen zeigen sich auch oft die Berufe der Erbauer, die wiederum oft der Ursprung der Familiennamen sind.  

Doch nicht nur die Erbauernamen dienten als Hausnamen, manchmal auch die Funktion des Ortes bzw. Hauses. So heißt denn in Winterberg-Siedlinghausen ein altes Haus „Linkämpers“. Der Name deutet auf den Platz (Kamp) hin, an dem die Einwohner früher ihre Wäsche, ihr „Linnen“, zum Bleichen ausbreiteten.  

 

Der Schultenhof 

Kommen wir auf den Schultenhof zurück, einer unter Denkmalschutz stehenden Hofanlage, die nicht zuletzt von den jetzigen Besitzern, der Familie Kuss (übrigens Buiterlingen), besonders liebevoll gepflegt wird. Als Gerhard Kuss den Hof 1993 mit seiner Familie, erfuhr er / wusste er bereits, dass der ursprüngliche Schultenhof den Edelherren von Grafschaft gehörte und 1536 in die Höfe Schulte und Oberste Heimes (Voss) geteilt wurde. Hier in Winkhausen soll Sachsenkönig Widukind um 800 n. Chr. ein Heerlager aufgeschlagen haben, um von da aus die Wallburganlage auf dem Wilzenberg zu erstürmen, denn das alte „Wiedinghusen“ lag an einem wichtigen Herr- und Handelsweg und über viele Jahrhunderte hinweg auch Jakobspilgerpfad. 

Dass Traditions- und Geschichtsbewusstsein ist auch auf die heutige Besitzerin, Ina Kuss, übergangen. Vielleicht kommt ihr auch mal, wenn ihr Sohn Magnus über den Hof trollt, die alte Namenstradition in den Sinn: Ein (kleiner) Kuss, genannt Schulte. 


News rund um diesen Eintrag.

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Eine alte Tradition lebt noch immer in den Köpfen der Alteingesessenen weiter und wird sogar von Zugezogenen, wiederbelebt: Die Weitergabe von Hof- und Hausnamen. In vielen Sauerländer Orten, z. B. Schmallenberg-Winkhausen, Brilon-Scharfenberg, Olsberg-Helmeringhausen, Winterberg-Neuastenberg und Warstein-Belecke pflegt man diese Tradition, teils finden sich neue Schilder mit den ursprünglichen Namen an den Hauswänden alter Gebäude. Das kann mal der Name des Erbauers oder dessen Beruf sein oder die Funktion, die der Ort oder das Haus früher hatte. 
 

Text: Christel Zidi
Foto: Georg Hennecke 

Das Prinzip „Der Hof bleibt, der Name geht“, war noch im 18. Jahrhundert in Westfalen üblich. Damit konnten die Erbauer eines Hofes sicherstellen, dass – falls es keine männlichen Erben auf dem Hof gab – trotzdem der Hofname erhalten blieb. Der neue Besitzer, egal ob eingeheirateter Schwiegersohn oder ein völlig Fremder, erhielt den Hof- bzw. Hausnamen. In den Kirchenbüchern wurden dann beide Namen aufgeführt. Ein Kotthoff auf dem Hof Heinemann war dort als Kotthoff genannt Heinemann verzeichnet. Seine Kinder wurden dann schon auf den Namen Heinemann getauft. Das kann schon mal zu Verwirrung bei Familienforschern sorgen, wenn die Vorfahren zwar aus dem selben Haus stammen und den selben Namen tragen, aber keinerlei Blutverwandtschaft besteht. Auch wenn die preußische Verwaltung im Jahre 1810 eine Verordnung zur „Unabänderlichkeit“ des Familiennamens erließ, lebten die alten Hofnamen doch weiter. 

 

Viele kennen noch Beispiele dafür, wie z. B. dem der hochbetagten, unverheirateten Anne Becker, die von allen im Dorf nur Kotthoffs Aenne genannt wird. Sie wurde im Hause Kotthoff geboren – und wohnt dort noch immer. Und selbst wenn sie später in eine andere Straße gezogen wäre, bliebe sie für die Leute im Ort doch immer Kotthoffs Änne. 

Schon bald erkannten die preußischen Verwaltungen, dass sich diese Namenssitte nicht einfach verdrängen ließ. Freiherr von Vincke ergänzte später die Verordnung durch den Zusatz, dass in den Personenstands-, Einwohner- und Steuerlisten zwar der  Familienname zu stehen habe, in den Bürger- und Einwohnerlisten aber zusätzlich auch der Hofname. Diese Sonderregelung galt allerdings nur für den, der den Hof übernommen hat, nicht für seine Nachfahren. 

Funktionsnamen 

In den beim Richtfest verliehenen Hausnamen zeigen sich auch oft die Berufe der Erbauer, die wiederum oft der Ursprung der Familiennamen sind.  

Doch nicht nur die Erbauernamen dienten als Hausnamen, manchmal auch die Funktion des Ortes bzw. Hauses. So heißt denn in Winterberg-Siedlinghausen ein altes Haus „Linkämpers“. Der Name deutet auf den Platz (Kamp) hin, an dem die Einwohner früher ihre Wäsche, ihr „Linnen“, zum Bleichen ausbreiteten.  

 

Der Schultenhof 

Kommen wir auf den Schultenhof zurück, einer unter Denkmalschutz stehenden Hofanlage, die nicht zuletzt von den jetzigen Besitzern, der Familie Kuss (übrigens Buiterlingen), besonders liebevoll gepflegt wird. Als Gerhard Kuss den Hof 1993 mit seiner Familie, erfuhr er / wusste er bereits, dass der ursprüngliche Schultenhof den Edelherren von Grafschaft gehörte und 1536 in die Höfe Schulte und Oberste Heimes (Voss) geteilt wurde. Hier in Winkhausen soll Sachsenkönig Widukind um 800 n. Chr. ein Heerlager aufgeschlagen haben, um von da aus die Wallburganlage auf dem Wilzenberg zu erstürmen, denn das alte „Wiedinghusen“ lag an einem wichtigen Herr- und Handelsweg und über viele Jahrhunderte hinweg auch Jakobspilgerpfad. 

Dass Traditions- und Geschichtsbewusstsein ist auch auf die heutige Besitzerin, Ina Kuss, übergangen. Vielleicht kommt ihr auch mal, wenn ihr Sohn Magnus über den Hof trollt, die alte Namenstradition in den Sinn: Ein (kleiner) Kuss, genannt Schulte. 


News rund um diesen Eintrag.

Die Rettung des Strackenhofes

Beispielhaftes Engagement in Sundern-Endorf


Eine alte Tradition lebt noch immer in den Köpfen der Alteingesessenen weiter und wird sogar von Zugezogenen, wiederbelebt: Die Weitergabe von Hof- und Hausnamen. In vielen Sauerländer Orten, z. B. Schmallenberg-Winkhausen, Brilon-Scharfenberg, Olsberg-Helmeringhausen, Winterberg-Neuastenberg und Warstein-Belecke pflegt man diese Tradition, teils finden sich neue Schilder mit den ursprünglichen Namen an den Hauswänden alter Gebäude. Das kann mal der Name des Erbauers oder dessen Beruf sein oder die Funktion, die der Ort oder das Haus früher hatte. 
 

Text: Christel Zidi
Foto: Georg Hennecke 

Das Prinzip „Der Hof bleibt, der Name geht“, war noch im 18. Jahrhundert in Westfalen üblich. Damit konnten die Erbauer eines Hofes sicherstellen, dass – falls es keine männlichen Erben auf dem Hof gab – trotzdem der Hofname erhalten blieb. Der neue Besitzer, egal ob eingeheirateter Schwiegersohn oder ein völlig Fremder, erhielt den Hof- bzw. Hausnamen. In den Kirchenbüchern wurden dann beide Namen aufgeführt. Ein Kotthoff auf dem Hof Heinemann war dort als Kotthoff genannt Heinemann verzeichnet. Seine Kinder wurden dann schon auf den Namen Heinemann getauft. Das kann schon mal zu Verwirrung bei Familienforschern sorgen, wenn die Vorfahren zwar aus dem selben Haus stammen und den selben Namen tragen, aber keinerlei Blutverwandtschaft besteht. Auch wenn die preußische Verwaltung im Jahre 1810 eine Verordnung zur „Unabänderlichkeit“ des Familiennamens erließ, lebten die alten Hofnamen doch weiter. 

 

Viele kennen noch Beispiele dafür, wie z. B. dem der hochbetagten, unverheirateten Anne Becker, die von allen im Dorf nur Kotthoffs Aenne genannt wird. Sie wurde im Hause Kotthoff geboren – und wohnt dort noch immer. Und selbst wenn sie später in eine andere Straße gezogen wäre, bliebe sie für die Leute im Ort doch immer Kotthoffs Änne. 

Schon bald erkannten die preußischen Verwaltungen, dass sich diese Namenssitte nicht einfach verdrängen ließ. Freiherr von Vincke ergänzte später die Verordnung durch den Zusatz, dass in den Personenstands-, Einwohner- und Steuerlisten zwar der  Familienname zu stehen habe, in den Bürger- und Einwohnerlisten aber zusätzlich auch der Hofname. Diese Sonderregelung galt allerdings nur für den, der den Hof übernommen hat, nicht für seine Nachfahren. 

Funktionsnamen 

In den beim Richtfest verliehenen Hausnamen zeigen sich auch oft die Berufe der Erbauer, die wiederum oft der Ursprung der Familiennamen sind.  

Doch nicht nur die Erbauernamen dienten als Hausnamen, manchmal auch die Funktion des Ortes bzw. Hauses. So heißt denn in Winterberg-Siedlinghausen ein altes Haus „Linkämpers“. Der Name deutet auf den Platz (Kamp) hin, an dem die Einwohner früher ihre Wäsche, ihr „Linnen“, zum Bleichen ausbreiteten.  

 

Der Schultenhof 

Kommen wir auf den Schultenhof zurück, einer unter Denkmalschutz stehenden Hofanlage, die nicht zuletzt von den jetzigen Besitzern, der Familie Kuss (übrigens Buiterlingen), besonders liebevoll gepflegt wird. Als Gerhard Kuss den Hof 1993 mit seiner Familie, erfuhr er / wusste er bereits, dass der ursprüngliche Schultenhof den Edelherren von Grafschaft gehörte und 1536 in die Höfe Schulte und Oberste Heimes (Voss) geteilt wurde. Hier in Winkhausen soll Sachsenkönig Widukind um 800 n. Chr. ein Heerlager aufgeschlagen haben, um von da aus die Wallburganlage auf dem Wilzenberg zu erstürmen, denn das alte „Wiedinghusen“ lag an einem wichtigen Herr- und Handelsweg und über viele Jahrhunderte hinweg auch Jakobspilgerpfad. 

Dass Traditions- und Geschichtsbewusstsein ist auch auf die heutige Besitzerin, Ina Kuss, übergangen. Vielleicht kommt ihr auch mal, wenn ihr Sohn Magnus über den Hof trollt, die alte Namenstradition in den Sinn: Ein (kleiner) Kuss, genannt Schulte. 


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