Olsberg. Mit der Anpassung der Corona-Schutzverordnung in NRW wird auch die Stadt Olsberg ab Montag, 4. Mai, wieder einige Bereiche des Rathauses für den Besucherverkehr öffnen. Allerdings: Die Vorgaben des Infektionsschutzes – vor allem das Abstandsgebot und weitere Schutzmaßnahmen - gelten weiter; ebenso wie der Appell, den Kontakt mit dem Team der Stadtverwaltung vor allem per Telefon oder E-Mail zu führen. Bürgermeister Wolfgang Fischer: „Ziel ist es, ein Maximum an Dienstleistung mit den Anforderungen des Infektionsschutzes zu verbinden.“

Konkret öffnet der Bürgerservice ab dem 4. Mai zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für persönliche Besuche. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, einige Angelegenheiten regeln zu können, für die unbedingt eine persönliche Vorsprache nötig ist – zum Beispiel die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen oder Um- und Anmeldungen. Viele weiteren Dienstleistungen des Bürgerservice – zum Beispiel die Anmeldung der Sperrmüllabfuhr, die Beantragung eines Führungszeugnisses oder auch die Verlängerung von Fischereischeinen – können vorzugsweise telefonisch, schriftlich oder online geregelt werden. Bei Fragen steht das Team des Bürgerservice gern per Telefon unter 02962/982-234 zur Verfügung. Die Stadt Olsberg verweist in diesem Zusammenhang auf ihren Online-Bürgerservice „Mein Olsberg“ auf ihrer Homepage www.olsberg.de. Mehr als 70 Dienstleistungen können so bequem von zu Hause aus genutzt werden.

Ganz wichtig: Das Betreten des Bürgerservice wie auch anderer Bereiche des Rathauses ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet. Vor dem Eintreten müssen zudem die Hände desinfiziert werden. Im Bürgerservice erfolgt der Zugang – wie auch schon bisher – über eine Ampel-Regelung. Sollte es vor dem Bürgerservice zu Wartezeiten kommen, müssen die bekannten Abstandsregelungen selbstverständlich eingehalten werden. Die Foto-Box im Foyer des Bürgerservice steht bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

Auch der Bereich Soziales im Rathaus ermöglicht ab dem 4. Mai wieder persönliche Besuche – und zwar in Angelegenheiten, die nicht telefonisch oder online geregelt werden können. Der Zutritt erfolgt über den Nebeneingang, der sich rechts vom - weiter geschlossenen – Haupteingang des Rathauses befindet. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, für den Zutritt die dort neu angebrachte Klingel zu nutzen. Sollte es zu Wartezeiten kommen, muss auch hier ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Ebenso sind für den Zutritt das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sowie eine Handdesinfektion erforderlich.

Für die weiteren Dienstleistungen der Olsberger Stadtverwaltung gilt wie schon bislang: Das Team des Rathauses steht für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten bereit. Nur in Ausnahmefällen können Termine für einen persönlichen Besuch vereinbart werden.

 

Quelle: Stadt Olsberg

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Olsberg. Mit der Anpassung der Corona-Schutzverordnung in NRW wird auch die Stadt Olsberg ab Montag, 4. Mai, wieder einige Bereiche des Rathauses für den Besucherverkehr öffnen. Allerdings: Die Vorgaben des Infektionsschutzes – vor allem das Abstandsgebot und weitere Schutzmaßnahmen - gelten weiter; ebenso wie der Appell, den Kontakt mit dem Team der Stadtverwaltung vor allem per Telefon oder E-Mail zu führen. Bürgermeister Wolfgang Fischer: „Ziel ist es, ein Maximum an Dienstleistung mit den Anforderungen des Infektionsschutzes zu verbinden.“

Konkret öffnet der Bürgerservice ab dem 4. Mai zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für persönliche Besuche. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, einige Angelegenheiten regeln zu können, für die unbedingt eine persönliche Vorsprache nötig ist – zum Beispiel die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen oder Um- und Anmeldungen. Viele weiteren Dienstleistungen des Bürgerservice – zum Beispiel die Anmeldung der Sperrmüllabfuhr, die Beantragung eines Führungszeugnisses oder auch die Verlängerung von Fischereischeinen – können vorzugsweise telefonisch, schriftlich oder online geregelt werden. Bei Fragen steht das Team des Bürgerservice gern per Telefon unter 02962/982-234 zur Verfügung. Die Stadt Olsberg verweist in diesem Zusammenhang auf ihren Online-Bürgerservice „Mein Olsberg“ auf ihrer Homepage www.olsberg.de. Mehr als 70 Dienstleistungen können so bequem von zu Hause aus genutzt werden.

Ganz wichtig: Das Betreten des Bürgerservice wie auch anderer Bereiche des Rathauses ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet. Vor dem Eintreten müssen zudem die Hände desinfiziert werden. Im Bürgerservice erfolgt der Zugang – wie auch schon bisher – über eine Ampel-Regelung. Sollte es vor dem Bürgerservice zu Wartezeiten kommen, müssen die bekannten Abstandsregelungen selbstverständlich eingehalten werden. Die Foto-Box im Foyer des Bürgerservice steht bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

Auch der Bereich Soziales im Rathaus ermöglicht ab dem 4. Mai wieder persönliche Besuche – und zwar in Angelegenheiten, die nicht telefonisch oder online geregelt werden können. Der Zutritt erfolgt über den Nebeneingang, der sich rechts vom - weiter geschlossenen – Haupteingang des Rathauses befindet. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, für den Zutritt die dort neu angebrachte Klingel zu nutzen. Sollte es zu Wartezeiten kommen, muss auch hier ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Ebenso sind für den Zutritt das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sowie eine Handdesinfektion erforderlich.

Für die weiteren Dienstleistungen der Olsberger Stadtverwaltung gilt wie schon bislang: Das Team des Rathauses steht für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten bereit. Nur in Ausnahmefällen können Termine für einen persönlichen Besuch vereinbart werden.

 

Quelle: Stadt Olsberg

Olsberg. Mit der Anpassung der Corona-Schutzverordnung in NRW wird auch die Stadt Olsberg ab Montag, 4. Mai, wieder einige Bereiche des Rathauses für den Besucherverkehr öffnen. Allerdings: Die Vorgaben des Infektionsschutzes – vor allem das Abstandsgebot und weitere Schutzmaßnahmen - gelten weiter; ebenso wie der Appell, den Kontakt mit dem Team der Stadtverwaltung vor allem per Telefon oder E-Mail zu führen. Bürgermeister Wolfgang Fischer: „Ziel ist es, ein Maximum an Dienstleistung mit den Anforderungen des Infektionsschutzes zu verbinden.“

Konkret öffnet der Bürgerservice ab dem 4. Mai zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für persönliche Besuche. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, einige Angelegenheiten regeln zu können, für die unbedingt eine persönliche Vorsprache nötig ist – zum Beispiel die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen oder Um- und Anmeldungen. Viele weiteren Dienstleistungen des Bürgerservice – zum Beispiel die Anmeldung der Sperrmüllabfuhr, die Beantragung eines Führungszeugnisses oder auch die Verlängerung von Fischereischeinen – können vorzugsweise telefonisch, schriftlich oder online geregelt werden. Bei Fragen steht das Team des Bürgerservice gern per Telefon unter 02962/982-234 zur Verfügung. Die Stadt Olsberg verweist in diesem Zusammenhang auf ihren Online-Bürgerservice „Mein Olsberg“ auf ihrer Homepage www.olsberg.de. Mehr als 70 Dienstleistungen können so bequem von zu Hause aus genutzt werden.

Ganz wichtig: Das Betreten des Bürgerservice wie auch anderer Bereiche des Rathauses ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet. Vor dem Eintreten müssen zudem die Hände desinfiziert werden. Im Bürgerservice erfolgt der Zugang – wie auch schon bisher – über eine Ampel-Regelung. Sollte es vor dem Bürgerservice zu Wartezeiten kommen, müssen die bekannten Abstandsregelungen selbstverständlich eingehalten werden. Die Foto-Box im Foyer des Bürgerservice steht bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

Auch der Bereich Soziales im Rathaus ermöglicht ab dem 4. Mai wieder persönliche Besuche – und zwar in Angelegenheiten, die nicht telefonisch oder online geregelt werden können. Der Zutritt erfolgt über den Nebeneingang, der sich rechts vom - weiter geschlossenen – Haupteingang des Rathauses befindet. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, für den Zutritt die dort neu angebrachte Klingel zu nutzen. Sollte es zu Wartezeiten kommen, muss auch hier ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Ebenso sind für den Zutritt das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sowie eine Handdesinfektion erforderlich.

Für die weiteren Dienstleistungen der Olsberger Stadtverwaltung gilt wie schon bislang: Das Team des Rathauses steht für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten bereit. Nur in Ausnahmefällen können Termine für einen persönlichen Besuch vereinbart werden.

 

Quelle: Stadt Olsberg

Olsberg. Mit der Anpassung der Corona-Schutzverordnung in NRW wird auch die Stadt Olsberg ab Montag, 4. Mai, wieder einige Bereiche des Rathauses für den Besucherverkehr öffnen. Allerdings: Die Vorgaben des Infektionsschutzes – vor allem das Abstandsgebot und weitere Schutzmaßnahmen - gelten weiter; ebenso wie der Appell, den Kontakt mit dem Team der Stadtverwaltung vor allem per Telefon oder E-Mail zu führen. Bürgermeister Wolfgang Fischer: „Ziel ist es, ein Maximum an Dienstleistung mit den Anforderungen des Infektionsschutzes zu verbinden.“

Konkret öffnet der Bürgerservice ab dem 4. Mai zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für persönliche Besuche. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, einige Angelegenheiten regeln zu können, für die unbedingt eine persönliche Vorsprache nötig ist – zum Beispiel die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen oder Um- und Anmeldungen. Viele weiteren Dienstleistungen des Bürgerservice – zum Beispiel die Anmeldung der Sperrmüllabfuhr, die Beantragung eines Führungszeugnisses oder auch die Verlängerung von Fischereischeinen – können vorzugsweise telefonisch, schriftlich oder online geregelt werden. Bei Fragen steht das Team des Bürgerservice gern per Telefon unter 02962/982-234 zur Verfügung. Die Stadt Olsberg verweist in diesem Zusammenhang auf ihren Online-Bürgerservice „Mein Olsberg“ auf ihrer Homepage www.olsberg.de. Mehr als 70 Dienstleistungen können so bequem von zu Hause aus genutzt werden.

Ganz wichtig: Das Betreten des Bürgerservice wie auch anderer Bereiche des Rathauses ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet. Vor dem Eintreten müssen zudem die Hände desinfiziert werden. Im Bürgerservice erfolgt der Zugang – wie auch schon bisher – über eine Ampel-Regelung. Sollte es vor dem Bürgerservice zu Wartezeiten kommen, müssen die bekannten Abstandsregelungen selbstverständlich eingehalten werden. Die Foto-Box im Foyer des Bürgerservice steht bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

Auch der Bereich Soziales im Rathaus ermöglicht ab dem 4. Mai wieder persönliche Besuche – und zwar in Angelegenheiten, die nicht telefonisch oder online geregelt werden können. Der Zutritt erfolgt über den Nebeneingang, der sich rechts vom - weiter geschlossenen – Haupteingang des Rathauses befindet. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, für den Zutritt die dort neu angebrachte Klingel zu nutzen. Sollte es zu Wartezeiten kommen, muss auch hier ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Ebenso sind für den Zutritt das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sowie eine Handdesinfektion erforderlich.

Für die weiteren Dienstleistungen der Olsberger Stadtverwaltung gilt wie schon bislang: Das Team des Rathauses steht für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten bereit. Nur in Ausnahmefällen können Termine für einen persönlichen Besuch vereinbart werden.

 

Quelle: Stadt Olsberg

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