Immobilie verkaufen: Alles Wissenswerte zum allgemeinen Ablauf und den wichtigsten Unterlagen
Wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht, müssen bekanntlich einige grundsätzliche Faktoren bedacht werden – ganz egal was der eigentliche Grund hinter dem Verkauf ist und um welche Immobilienart es sich dabei konkret handelt. Zudem muss der Verkäufer möglichst frühzeitig entscheiden, ob er das Haus oder die Eigentumswohnung über einen Makler oder doch lieber komplett in Eigenregie verkaufen möchte. Aber wie läuft das Ganze denn eigentlich genau ab? Wie lässt sich ein möglichst guter Preis erzielen? Welche Unterlagen werden benötigt? Und worauf sollte der geneigte Immobilienverkäufer darüber hinaus noch achten, um eventuelle Komplikationen von vornherein vermeiden zu können?
Bei dem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie geht es dem Verkäufer bekanntlich zum einen um eine möglichst schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Zum anderen spielt aber natürlich auch der potentielle Verkaufserlös eine wichtige Rolle, denn verständlicherweise möchte wohl niemand sein Eigentum unter dem aktuellen Marktwert verkaufen. Allerdings müssen für einen erfolgreichen Verkauf derart viele Dinge beachtet werden, dass es unter Umständen schnell stressig und hektisch werden kann – vor allem dann, wenn man sich auf dem Immobilienmarkt nicht wirklich gut auskennt. Wer sein Haus eigenständig und ohne die Unterstützung eines Maklers verkaufen möchte, sollte sich dementsprechend vorab über die aktuellen Gegebenheiten informieren – zum Beispiel anhand vergleichbarer Immobilien. Zudem muss ein professionelles und möglichst aussagekräftiges Exposé erstellt werden, um die Immobilie besser vermarkten zu können. Alternativ dazu kann man aber natürlich auch einen Makler hinzuziehen, doch auch hier gibt es einige Dinge zu beachten.
Haus verkaufen: Mit Makler oder doch lieber ohne?
Wer seine Eigentumswohnung beziehungsweise sein Haus verkaufen möchte, sollte sich möglichst frühzeitig entscheiden, ob der Verkauf komplett in Eigenregie oder mit der Unterstützung eines professionellen Immobilienmaklers durchgeführt werden soll. Welche potentiellen Vor- respektive Nachteile dadurch entstehen können, hängt zwar hauptsächlich von der individuellen Situation des Verkäufers ab, doch gibt es auch einige allgemeingültige Faktoren, die diese Entscheidung nachhaltig beeinflussen können. Dazu gehört zum einen die Frage nach den Kosten. Hierbei kommt es vor allem darauf an, in welchem Bundesland sich die betreffende Immobilie befindet – denn während die Provision beispielsweise in Hessen in der Regel bei rund 5 Prozent des Verkaufspreises liegt, werden in Bayern oder im Saarland über 7 Prozent fällig. Zum anderen besteht bereits seit Ende 2020 die Möglichkeit, die Maklerkosten zu gleichen Teilen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufzuteilen, wodurch sich – je nach Verhandlungsgeschick – die Kosten dementsprechend halbieren lassen. Ob und inwiefern sich die Unterstützung durch einen Makler rentiert, muss aber letztendlich jeder Verkäufer für sich selbst entscheiden.
Welche Dokumente werden für den Verkauf einer Immobilie benötigt?
Um sich optimal auf den Verkauf der eigenen Immobilie vorzubereiten, empfiehlt es sich, alle relevanten Unterlagen möglichst frühzeitig zusammenzustellen. Gut zu wissen: In einigen Fällen kann es mehrere Tage oder gar einige Wochen dauern, bis die jeweiligen Dokumente ausgestellt werden können – dementsprechend kann es auch nicht schaden, sich bereits schon im Vorfeld darum zu kümmern.
1.) Der Grundbuchauszug
Jede Immobile in Deutschland verfügt über ihre eigenen Grundbucheinträge, die von dem jeweiligen Grundbuchamt vorgenommen und verwaltet werden. Hier werden unter anderem sämtliche Wohn- und Wegerechte, sowie alle sonstigen mit der Immobilie verbundenen Belastungen (Grundschuld, bestehende Hypotheken und andere Grundpfandrechte) aufgeführt. Dementsprechend gilt der Grundbuchauszug als eines der wichtigsten Dokumente bei einem Immobilienverkauf.
2.) Der Grundriss und die Flurkarte
Da sowohl der Grundriss als auch die dazugehörige Flurkarte genaue Angaben in Bezug auf die Lage, die Grundstücks- und Bebauungsgrenzen, sowie die Raumaufteilung der Immobilie liefern, sollten beide Dokumente definitiv in das Exposé mit aufgenommen werden. So kann sich der potentielle Käufer nämlich bereits schon vor der ersten Besichtigung ein genaues Bild machen.
3.) Der Energieausweis
Wer eine Wohnimmobilie verkaufen möchte, muss bereits schon seit einigen Jahren einen gültigen Energieausweis vorlegen können, da sonst empfindliche Bußgelder drohen. Gut zu wissen: Laut dem Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist es zwar in einigen wenigen Ausnahmefällen möglich, auf den Energieausweis zu verzichten – zum Beispiel bei kleinen Gebäuden mit einer effektiven Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern oder bei gewissen Baudenkmälern – doch in der Regel muss dieser spätestens vor dem Abschluss des Kaufvertrages vorhanden sein. Der Energieausweis darf laut GEG übrigens nur von qualifizierten Personen ausgestellt werden (beispielsweise von dazu berechtigten Architekten oder Bauingenieuren) und ist in der Regel zehn Jahre lang gültig.
4.) Weitere (bautechnisch relevante) Unterlagen, Rechnungen und Co.
Neben den bereits genannten Dokumenten gibt es noch einige weitere Unterlagen, die normalerweise zwar nicht zwingend erforderlich sind, den Verkauf der Immobilie jedoch häufig nochmals vereinfachen können. Dazu gehören zum einen die sogenannten bautechnisch relevanten Dokumente wie unter anderem alle verfügbaren (An-)Baupläne, Baubeschreibungen, sämtliche Genehmigungen und alle Unterlagen zu den bereits durchgeführten Sanierungs- respektive Modernisierungsmaßnahmen. Zum anderen kann es vor allem in Bezug auf die spätere Preisverhandlung sinnvoll sein, wenn man dem potentiellen Käufer Rechnungen und sonstige Belege von fest verbauten Installationen (wie zum Beispiel der Heizungsanlage, elektrische Rollläden oder sonstige kostenintensive Anschaffungen) zugänglich macht. Und abschließend noch ein kleiner Tipp: Da es zum Teil sehr teuer werden kann, falls die Originaldokumente verloren gehen, sollten alle genannten Unterlagen stets nur als Kopie ausgehändigt werden.