BERLIN (DAV) - Kein Grund zur Eile: Wer jetzt ein altes Haus kauft mit Nachtstromspeicherheizungen, dem bleibt viel Zeit für die Sanierung.

Nachtstromspeicherheizungen sollen zwar auf lange Sicht außer Betrieb genommen werden, wie die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt, Hausbesitzer haben allerdings noch reichlich Zeit, neue Heizungen einbauen zu lassen.

Nachtstromspeichersysteme, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden und später nicht mehr nennenswert modernisiert wurden, dürfen noch bis 31. Dezember 2019 laufen. Danach werden sie nicht mehr geduldet. Geräte, die nach dem 31. Dezember 1989 eingebaut wurden, dürfen ab dem Einbau insgesamt 30 Jahre lang betrieben werden. Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.

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BERLIN (DAV) - Kein Grund zur Eile: Wer jetzt ein altes Haus kauft mit Nachtstromspeicherheizungen, dem bleibt viel Zeit für die Sanierung.

Nachtstromspeicherheizungen sollen zwar auf lange Sicht außer Betrieb genommen werden, wie die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt, Hausbesitzer haben allerdings noch reichlich Zeit, neue Heizungen einbauen zu lassen.

Nachtstromspeichersysteme, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden und später nicht mehr nennenswert modernisiert wurden, dürfen noch bis 31. Dezember 2019 laufen. Danach werden sie nicht mehr geduldet. Geräte, die nach dem 31. Dezember 1989 eingebaut wurden, dürfen ab dem Einbau insgesamt 30 Jahre lang betrieben werden. Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.

BERLIN (DAV) - Kein Grund zur Eile: Wer jetzt ein altes Haus kauft mit Nachtstromspeicherheizungen, dem bleibt viel Zeit für die Sanierung.

Nachtstromspeicherheizungen sollen zwar auf lange Sicht außer Betrieb genommen werden, wie die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt, Hausbesitzer haben allerdings noch reichlich Zeit, neue Heizungen einbauen zu lassen.

Nachtstromspeichersysteme, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden und später nicht mehr nennenswert modernisiert wurden, dürfen noch bis 31. Dezember 2019 laufen. Danach werden sie nicht mehr geduldet. Geräte, die nach dem 31. Dezember 1989 eingebaut wurden, dürfen ab dem Einbau insgesamt 30 Jahre lang betrieben werden. Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.

BERLIN (DAV) - Kein Grund zur Eile: Wer jetzt ein altes Haus kauft mit Nachtstromspeicherheizungen, dem bleibt viel Zeit für die Sanierung.

Nachtstromspeicherheizungen sollen zwar auf lange Sicht außer Betrieb genommen werden, wie die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt, Hausbesitzer haben allerdings noch reichlich Zeit, neue Heizungen einbauen zu lassen.

Nachtstromspeichersysteme, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden und später nicht mehr nennenswert modernisiert wurden, dürfen noch bis 31. Dezember 2019 laufen. Danach werden sie nicht mehr geduldet. Geräte, die nach dem 31. Dezember 1989 eingebaut wurden, dürfen ab dem Einbau insgesamt 30 Jahre lang betrieben werden. Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.

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